Erstinformation


Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß VersVermV

Kontaktdaten:

Versicherungshand GmbH
Geschäftsführer Robert Kubitsch
Robert Kubitsch
Langehegge 284
45770 Marl
Telefon: +49 (1578) 8407133
E-Mail: info@versicherungshand.de
Webseite: www.versicherungshand.de

Amtsgericht Gelsenkirchen
HRB: 16189

Steuernummer: 359/5791/5106

Tätigkeitsart:

Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs.1 der Gewerbeordnung. (GewO)
Immobiliendarlehensvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO
Immobilienmakler nach § 34c Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 GewO

Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO:

Vermittlerregisternummer Versicherungsvermittlung: D-9MEL-UWVFE-67
Vermittlerregisternummer Immobiliendarlehensvermittlung: D-W-156-T5GL-00

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: 0180 600 58 50
(Festnetzpreis 0,20 Euro/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 Euro/Anruf)
www.vermittlerregister.info

Zuständige Registrierungsbehörden:

IHK Nord Westfalen
Sentmaringer Weg 61
48151 Münster
Telefon: 0251-707 0
Telefax: 0251- 707 368
E-Mail: infocenter@ihk-nordwestfalen.de
Webseite: www.ihk-nordwestfalen.de

Behörde für die Erlaubnis nach §34 c GewO:
Kreisverwaltung Recklinghausen
Der Landrat
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Telefon: 02361-53-0
Telefax: 02361 53-3290
E-Mail: info@kreis-recklinghausen.de
Webseite: www.kreis-re.de
Die Erlaubnis gem. § 34 c GewO wurde erteilt

Beratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

Offenlegung direkter oder indirekter Beteiligungen über 10% an Versicherungsunternehmen oder von Versicherungsunternehmen am Kapital des Versicherungsvermittlers über 10%:

Der Versicherungsvermittler hält keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Versicherungsunternehmen.

Ein Versicherungsunternehmen hält keine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte oder des Kapitals am Versicherungsvermittler.

Anschriften der Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Tel.: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Fax: 030 20458931
Internet: www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2
20095 Hamburg
Internet: www.schlichtung-finanzberatung.de

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Krankenversicherung

Krankenvollversicherung


Die private Krankenvollversicherung bildet in Deutschland eine von zwei Säulen des dualen Gesundheitssystems. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung können Sie den Versicherungsschutz allerdings individuell und auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten auswählen.

Für mich und meine stets transparente Kundenkommunikation ist es sehr wichtig Ihnen aufzuzeigen, dass
  • die Beiträge der privaten Krankenversicherung günstiger und stabiler als in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
  • der Versicherungsschutz jederzeit individuell auf Sie und ihre Lage zugeschnitten werden kann.
  • Beiträge vor allem im Alter bzw. Rentenbezug bezahlbar bleiben.
  • Sie für den gleichen oder geringeren Beitrag sich und ihre Kinder absichern können.

Krankenzusatzversicherung


An den folgenden Beispielen erkennen Sie einige Lücken, die die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abdeckt.

Stationär
Mit wie vielen Personen möchten Sie ein Krankenhauszimmer im Ernstfall teilen? Durch den Abschluss einer stationären Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, diese Frage vorab zu klären. Zudem wird, je nach gewähltem Tarif, der Zugang zu neuartigen Behandlungsmethoden und/oder die Inanspruchnahme privatärztlicher Behandlung gewährleistet.

Zahn
Die Kosten, die Kunden der GKV für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie aufbringen müssen, steigen ständig. Viele prophylaktische Leistungen – wie die professionelle Zahnreinigung – werden gar nicht erst übernommen. Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung ist empfehlenswert.

Pflege
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung deckt Pflegekosten nur bis zu gewissen Höchstgrenzen und je nach Pflegestufe ab. In den meisten Fällen reichen die gesetzlichen Leistungen bei Weitem nicht aus, um alle Kosten zu decken. Der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung schützt Sie vor großen finanziellen Einschnitten im Pflegefall.

Krankentagegeld
GKV-versicherte Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall für die Dauer von sechs Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Nach 42 Tagen endet diese Lohnfortzahlungspflicht allerdings – die entsprechende Einkommenslücke können Sie durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung schließen.
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